Wir freuen uns auf Sie
"Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz
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Als gemeinnützige Unternehmergesellschaft hat StrelaCARE die Möglichkeit, verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch und Spenden entgegenzunehmen.
Das Unternehmen ist vor dem Finanzamt Stralsund anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.