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"Die Würde des Menschen ist unantastbar“ 

Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz

 

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Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützige Unternehmergesellschaft hat StrelaCARE die Möglichkeit, verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch und Spenden entgegenzunehmen.


Das Unternehmen ist vor dem Finanzamt Stralsund anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.