Wir freuen uns auf Sie
"Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz
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Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz
Im Rahmen unserer Dienstleistungen können wir mit Ihnen gemeinsam den Bedarf und den Umfang der benötigten Unterstützung besprechen.
Nach Feststellung des Bedarfes und Klärung der Inanspruchnahme unterstützen wir Sie bei folgenden Punkten:
Beratung zu gesetzlichen Grundlagen des persönlichen Budgets
Grobe Erstellung der möglichen Ziele als Grundlage zur Kommunikation mit den Kostenträgern
Kostenkalkulation
Antragsformulierung zur Kostenübernahme
Prüfung der bewilligten Leistungen des Kostenträgers
Unterstützung bei Widerspruchsverfahren
Lohnabrechnung