Wir freuen uns auf Sie
"Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz
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Für eine Kostenübernahme ist es wichtig, eine Bedarfserhebung durchzuführen, um den Kostenträger zu ermitteln. Hierbei können auch mehrere Kostenträger in Form eines Trägerübergreifenden Budgets zusammengenommen werden.
Kostenträger können sein:
Krankenkasse
Pflegekasse
Sozialamt
Berufsgenossenschaft
Jobcenter/ Agentur für Arbeit
weitere Kostenträger sind möglich