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"Die Würde des Menschen ist unantastbar“ 

Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz

 

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Mögliche Kostenträger

Für eine Kostenübernahme ist es wichtig, eine Bedarfserhebung durchzuführen, um den Kostenträger zu ermitteln. Hierbei können auch mehrere Kostenträger in Form eines Trägerübergreifenden Budgets zusammengenommen werden. 

 

Kostenträger können sein:

  • Krankenkasse

  • Pflegekasse

  • Sozialamt

  • Berufsgenossenschaft

  • Jobcenter/ Agentur für Arbeit

  • weitere Kostenträger sind möglich